Mitgliedsbeiträge


Einzelmitglied    307€                                                                 
Ehepaar    500€
Senior/in    169€ (ab 65. Lebensjahr)
   
Einzelmitglied mit 1 Kind    385€ (siehe Anmerkung 1, 2, 3)
Einzelmitglied mit 2 Kindern    446€ (siehe Anmerkung 1, 2, 3)
Einzelmitglied mit 3 und mehr Kindern    490€ (siehe Anmerkung 1, 2, 3)
   
Familie mit 1 Kind    577€ (siehe Anmerkung 1, 2, 3)
Familie mit 2 Kindern    638€ (siehe Anmerkung 1, 2, 3)
Familie mit 3 und mehr Kindern     683€ (siehe Anmerkung 1, 2, 3)
   
Kind (bis 14)    129€ (siehe Anmerkung 4)
Jugendliche (bis 18)    146€ (siehe Anmerkung  4)
Studenten/Auszubildende    169€ (siehe Anmerkung 2, 3)
   

Passiv 

 

 33€

 



Anmerkung

  1. Diese Gruppenmitgliedschaft ist möglich bis das jeweilige Kind bzw. der/die Jugendliche 18 Jahre alt ist (das Kalenderjahr, in dem das Mitglied 19 Jahre alt wird, ist nicht mehr enthalten). Darüber hinaus ist diese Gruppenmitgliedschaft auch dann möglich, wenn das jeweilige Kind bzw. der/die Jugendliche zwischen 19 und 25 Jahre alt ist, gleichzeitig jedoch ein ermäßigter Beitragsstatus gewährt wird. In dem Kalenderjahr, in dem ein Mitglied 26 Jahre alt wird, ist eine Ermäßigung nicht mehr möglich.
  2. Einen ermäßigten Beitragsstatus erhalten Studierende, Auszubildende, Schüler und Schülerinnen und Personen in einem sozialen Jahr bis zum 25. Lebensjahr, sofern ein entsprechender Nachweis fristgerecht vorgelegt wird. In dem Kalenderjahr, in dem ein Mitglied 26 Jahre alt wird, ist eine Ermäßigung nicht mehr möglich. In Sonderfällen kann der Vereinsvorstand auf Antrag des Betroffenen einen ermäßigten Beitragsstatus auch in anderen Fällen genehmigen.
  3. Möchten Vereinsmitglieder in einem Kalenderjahr einen ermäßigten Beitragsstatus  im Rahmen einer Gruppen- oder Einzelmitgliedschaf in Anspruch nehmen, so ist ein entsprechender Nachweis (zum Beispiel Studenten-, Schülerausweise usw.) unaufgefordert zu Jahresbeginn, spätestens bis zum 31. Januar vorzulegen.
  4. Kind: bis zum 14. Lebensjahr (das Kalenderjahr, in dem das Mitglied 15 Jahre alt wird, ist nicht mehr enthalten). Jugendliche: 15. bis zum 18. Lebensjahr (das Kalenderjahr, in dem das Mitglied 19 Jahre alt wird, ist nicht mehr enthalten).

Helferstunden

  • Der Verein hat beschlossen, dass jedes Mitglied zwischen 16 - 65 Jahren, im Jahr 8 Helferstunden leisten muss. Sollte dies nicht möglich sein, ist jede Stunde mit 15 Euro zu vergüten, da der Verein dann auf externe Unterstützung zurückgreifen muß. Siehe die TCZ Satzung und aktuellen Mitgliederbeschlüsse für weitere Informationen.
  • Mehrstunden innerhalb der Familie können verrechnet werden.
  • Überträge in das neue Jahr sind nicht möglich
  • Die Helferstunden werden zum 01.12. für das laufende Kalenderjahr eingezogen.

Helferstunden in der Schnuppermitgliedschaft

  • Auch im Schnupperjahr sind vorgenannte Helferstunden abzuleisten, da es für die Neumitglieder auch eine Chance darstellt mit anderen Mitgliedern am Helfertag in Kontakt zu kommen. Erfolgt der Vereinsbeitritt mit Schnuppermitgliedschaft im 2.Halbjahr, so reduzieren sich die abzuleistenden Helferstunden auf 50 % des Normalwertes.

Aufnahme

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TCZ e.V.

Auf dem Köpfel
69118 Heidelberg-Ziegelhausen

 

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